Impressum
Julia Lay
Tölckestraße 9
44227 Dortmund
Kontakt:
0151-42 80 27 42
[email protected]
Nicht Umsatzsteuerpflichtig nach § 19 1 UStG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Erklärung
Mieter/Die Mieterin / Der Nutzer/Die Nutzerin der mobilen Solekammer, mit dem amtlichen Kennzeichen DO-JL 2040, willigt ein, sich während der gesamten Behandlungszeit im - oder in unmittelbarer Nähe zum Anhänger zu befinden. Zudem dürfen ausschließlich Pferde mit gültiger Haftpflichtversicherung verladen werden.
§ 2 Über- und Rückgabe
Die Geschäftsinhaberin oder dessen Vertreter stellt den Anhänger zum zuvor vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort sauber, desinfiziert und in technisch einwandfreiem und unbeschädigtem zustand zur Verfügung.
Zur gleichen Zeit wird der Anwendungsvertrag ausgehändigt, welcher vom Mieter unterzeichnet wird. Die mobile Solekammer ist besenrein, unbeschädigt und ebenfalls im einwandfreien Zustand , mit vollzähligem Zubehör, nach Ende des vereinbarten Zeitraums zurückzugeben.
Im Zuge der Rückgabe wird der Zustand der mobilen Solekammer überprüft und etwaige neue Schäden dokumentiert, für welche der Mieter in vollem Umfang aufkommt. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie z.B. Kosten für Sachverständige, Wertminderung, Abschleppkosten und Behandlungsausfallkosten.
Der Miet- bzw. Behandlungspreis bleibt bei vorzeitiger
Rückgabe/Beendigung der Anwendung oder Mietdauer unverändert. Bei verspäteter Rückgabe, die nicht auf die Geschäftsinhaberin oder dessen Vertreter zurückzuführen ist, besteht Anspruch auf den Tagesmietpreis. Dieser wird gesondert in Rechnung gestellt.
§ 3 Nutzung
Der Mieter / Die Mieterin ist berechtigt, die mobile Solekammer zu Inhalationszwecken im vereinbarten Zeitraum mit dritten zu teilen, hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass jeder Nutzer eine technische Einweisung der Geräte bekommt, sodass dritte alle Geräte zu jeder Zeit selbstständig bedienen können.
Die mobile Solekammer darf ausschließlich für die Soletherapie genutzt werden. Verladetraining oder ähnliches ist nicht gestattet. Das Anhängen an ein Kfz jeglicher Art ist ebenfalls nicht gestattet.
Der Anhänger verfügt über vier zusätzlich montierte Stützen, die zwingend zu verwenden sind, damit dieser sowohl ohne Zugfahrzeug verbleiben als auch um eine einwandfreie Funktion der sensiblen Geräte gewährleisten kann.
Zu beachten ist auch, dass keine Medikamente vernebelt werden dürfen!
Es dürfen lediglich Pferde, die sich bereits kennen und friedlich miteinander umgehen, gemeinsam inhalieren.
§ 4 Haftungsausschluss
Der Halter des Anhängers ist bemüht, diesen nach bestem Wissen und Gewissen in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten. Eine Haftung für technische Mängel und daraus entstehende Schäden wird daher im beidseitigen Einverständnis ausgeschlossen. Vom Zustand der mobilen Solekammer und der technischen Geräte überzeugt der Mieter sich bei Übergabe selbst. Hierzu wird ihm/ihr der Anhänger zunächst vollständig vorgeführt.
Für Schäden, die möglicherweise durch die Soletherapie auftreten können, übernimmt die Geschäftsinhaberin keinerlei Haftung. Dasselbe gilt für Verletzungen oder Schäden am Pferd, an Personen oder Gegenständen. Die Nutzung der mobilen Solekammer und das dazugehörige Be- und Entladen geschieht zu jedem Zeitpunkt auf eigene Gefahr. Zudem obliegt die Aufsichtspflicht zu keiner Zeit der Geschäftsinhaberin oder dessen Vertreter.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedigungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechen für den Fall das sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Hinweis zur Methode
Die Pferdeinhalation ist eine alternative bzw. komplementäre Methode, die zur Unterstützung oder Vorbeugung eingesetzt werden kann, aber keine medizinische Anwendung.
Die Anwendungen in der Soleinhalation dürfen gemäß der §§ 1, 3 Nr. 1 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz) nach derzeitiger Sachlage nicht mit werbeaussagen im Bezug auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, krankhaften Beschwerden und Leiden beworben werden.
Eine ärztliche oder schulmedizinische Behandlung wird nicht ersetzt, sondern kann diese im Idealfall sinnvoll ergänzen.